Autoversicherung kündigen
Es passiert viel auf dem Markt für Autoversicherungen: Die Versicherungsunternehmen selbst befinden sich im ständigen Preiskampf miteinander, ersinnen laufend neue Tarife und schnüren besondere Angebote. Hiervon profitieren die Versicherten direkt, denn die Konditionen werden insgesamt immer attraktiver. Der Tend ist eindeutig: immer mehr Leistung für immer weniger Geld.
Gleichzeitig ist es für den Verbraucher einfacher geworden, die günstigsten Angebote herauszufinden. Zu verdanken ist das dem Internet. Zahllose Seiten bieten inzwischen Tarifrechner zum direkten Online-Vergleich an. Angebote einholen? Vergangenheit. Vergleichstabellen? Ein Anachronismus. Testberichte? Überflüssig. Online-Dienste wie das Berliner Portal Tarifsuche24 bieten einen komfortablen Rundum-Service, der kaum Wünsche offen lässt: vom Tarifrechner bis zur Kündigung wird hier alles frei Haus serviert.
Doch wann kann man eigentlich kündigen, wenn ein besonders günstiger Tarif bei einer anderen Autoversicherung gefunden ist?
Zum Jahresende (31.12.) kann stets und ohne Weiteres gekündigt werden, wenn die Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten wird. Das Kündigungsschreiben muss also spätestens am 30.11. bei der Versicherung eingegangen sein. Damit das Versicherungsunternehmen nicht den rechtzeitigen Zugang bestreiten kann, wird empfohlen, die Kündigung per Einschreiben/Rückschein zu versenden. So ist die fristgerechte Zustellung nachweislich dokumentiert. Der Beleg sollte zusammen mit einer Kopie des Kündigungsschreibens aufbewahrt werden.
Bei der Veränderung der Konditionen, etwa der Beiträge oder der Leistungen, kann aufgrund eine Sonderkündigungsrechts jederzeit gekündigt werden. Voraussetzung ist, dass die Kündigung einen Monat ab Bekanntgabe der veränderten Bedingungen den Versicherer erreicht. Auch hier gilt: Versand am besten per Einschreiben/Rückschein, damit späterer Ärger vermieden wird.
Bei einem Fahrzeugwechsel kann ebenfalls jederzeit gekündigt werden.